Meine Tarife für folgende Leistungen:
Als Wahlarzt kann ich meine Leistungen nicht direkt mit den Krankenkassen verrechnen. Eine Ausnahme stellt die jährliche Vorsorgeuntersuchung dar, die mit allen Krankenkassen direkt verrechnet werden kann.
Sie bekommen nach jeder Ordination eine Honorarnote ausgestellt.
Die Honorarnote ist nach der Ordination vor Ort bar zu bezahlen, es besteht auch die Möglickeit einer Bezahlung mit Bankomat oder Kreditkarte.
Die Honorarnote kann bei ihrer jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden, damit sie einen Teil des Honorars rückerstattet bekommen.
NEU:
Es besteht nun auch die Möglichkeit, dass bereits in der Ordination die Honorarnote kostenlos digital an die jeweilige Krankenkasse gesendet wird, wodurch ihnen die postalische Versendung erspart und eine raschere Rückerstattung gewährleistet wird (dzt. möglich für die ÖGK, SVS-GW, SVS-LW)
Die Höhe der Rückerstattung hängt einerseits von der jeweiligen Krankenkasse ab, andererseits von den durchgeführten Untersuchungen, da manche Untersuchungen laut dem geltenden System den Krankenkassen sozusagen mehr "Wert" sind als andere.
Der Faktor Zeit, um Befunde, Krankheitsbilder und Untersuchungen zu erklären und eine Arzt-Patient-Beziehung aufzubauen, ist in diesem System nichts wert und wird daher von den Krankenkassen mit nur einigen Euro vergütet.
Als Wahlarzt muss ich meine Tarife selbst festlegen und kann daher dem Faktor Zeit einen größeren Stellenwert einräumen.
Für einige Untersuchungen gibt es einen fixen Betrag, der rückerstattet wird (z.B. Langzeit-EKG, Herzultraschall, Bauchultraschall).
Für die anderen Leistungen werden in der Regel 80% des dafür vorgesehenen Kassentarifes rückerstattet (dies entspricht jedoch nicht immer 80% des bezahlten Honorars).