Meine Tarife für folgende Leistungen:
Als Wahlarzt kann ich meine Leistungen nicht direkt mit den Krankenkassen verrechnen. Eine Ausnahme stellt die jährliche Vorsorgeuntersuchung dar, die mit allen Krankenkassen direkt verrechnet werden kann.
Sie bekommen nach jeder Ordination eine Honorarnote ausgestellt.
Die Honorarnote ist nach der Ordination vor Ort bar zu bezahlen, es besteht auch die Möglickeit einer Bezahlung mit Bankomat oder Kreditkarte.
Die Honorarnote wird anschließend von uns digital an die jeweilige Krankenkasse versandt, die einen großen Teil der Kosten rückerstattet.
Die Höhe der Rückerstattung hängt einerseits von der jeweiligen Krankenkasse ab, andererseits von den durchgeführten Untersuchungen.
Als Wahlarzt muss ich meine Tarife selbst festlegen und kann daher dem Faktor Zeit einen größeren Stellenwert einräumen.
Für einige Untersuchungen gibt es einen fixen Betrag, der rückerstattet wird (z.B. Langzeit-EKG, Herzultraschall, Bauchultraschall).
Für die anderen Leistungen werden in der Regel 80% des dafür vorgesehenen Kassentarifes rückerstattet (dies entspricht jedoch nicht immer 80% des bezahlten Honorars).